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COVID-19 / Coronavirus

 

Gesunderhaltung im Betrieb allgemein 

Für die Gesunderhaltung im betrieblich Bereich kann und muss jeder Beschäftigte eigenverantwortlich

für sich und seine Kollegen und Kolleginnen handeln.

Dazu wurden Maßnahmen besprochen und erarbeitet. Diese Maßnahmen gelten für alle Beschäftigten;

  1. Waschen Sie häufig Ihre Hände gründlich mit Wasser und Seife, insbesondere wenn Sie Gegenstände berührt haben, die auch andere angefasst haben könnten. Die Anwendung von alkoholischen Händedesinfektionsmitteln ist Haut schonender. 
  2. Wenn Sie kein Waschbecken zur Verfügung haben, benutzen Sie einen alkoholhaltigen Reiniger im Spender.
  3. Niesen und husten Sie nicht frei in die Umgebung, sondern benutzen Sie ein Einmaltaschentuch um Nase und Mund zu bedecken. Nutzen Sie ggf. Ihren Elenbogen.
  4. Zur Begrüssung/Verabschiedung auf Händeschütteln verzichten.
  5. Halten Sie Abstand zu anderen Beschäftigen von mind. 1,5 Metern soweit dieses möglich ist.
  6. Empfangen Sie möglichst keinen Besuch mehr im Betrieb bis zum Ende der Pandemie.
  7. Vermeiden Sie den Besuch von Großveranstaltungen wie Messen, Tagungen, usw..
  8. Vermeiden Sie Dienstreisen oder besuche beim Kunden, Lieferanten, usw..
  9. Vermeiden oder verschieben Sie Reisen und Ausflüge.
  10. Fahren Sie nicht mit dem Aufzug, sondern benutzen Sie Treppen.
  11. Ersetzen Sie Besprechungen durch Telefongespräche, Microsoft Teams oder E-Mails.